Georg Ziegltrum

Autor: Dr. Guido Hoyer

Im September 1933 meldete das Tagblatt: „Ein Volksschädling verhaftet.“ Die „Inschutzhaftnahme“ von Georg Ziegltrum wurde folgendermaßen begründet: „Es ist notwendig, daß unser Wirtschaftsleben endlich von den Hyänen befreit wird, die die Not des Volksgenossen in schamlosester Weise zu ihrem eigenen Vorteil ausnützen wollen.“ ((FT 23.9.33))

Georg Ziegltrum, geb. am 27.11.1899 in Nörting, war in Lerchenfeld, Pfalzgrafstr. 3, als Immobilienberater tätig und vermittelte besonders bei Umschuldungsverfahren von Bauernhöfen. „Rücksichtlos und ausbeuterisch“ sei Ziegltrum gewesen, so die Darstellung, aber vielleicht stecken doch andere Gründe hinter der Verhaftung. Die systematische Hetze der NSDAP gegen Ziegltrum bei der Landbevölkerung hatte nämlich anfänglich nicht den gewünschten Erfolg, wie der Freisinger Nazi Bitterauf in Kirchdorf beklagte: „Mit Entrüstung wies der Redner das Benehmen mancher Leute zurück, die sich unbegreiflicherweise dazu herbeiließen, die Tätigkeit des sauberen Herrn unterschriftlich als reell zu bezeichnen und mit solchen … Darstellungen den Behörden … in den Rücken zu fallen.“ ((T 15.10.33)) Wenn die Angaben der Nazis stimmen, was natürlich keineswegs sicher ist, hätte sich Ziegltrum fälschlicherweise als Parteimitglied ausgegeben, ein Konjunkturritter.

Ziegltrum wurde zehn Monate im KZ Dachau gefangengehalten ((Ermittlungen städtische Polizei Freising, 12.2.1935, StAM LRA 116516)) und nach einer Denunziation der NSDAP-Kreisleitung dort viel zu gut behandelt: Er habe „auf dem Hofe nur immer Papierschnitzel zusammenlesen müssen“ und sogar Zigarettenkippen zum Rauchen bekommen. ((NSDAP-Kreisleitung Freising an Bayerische Politische Polizei, 31.12.1935, BArch (ehem. BDC) DS/ Ziegltrum, Georg)) Im Juli 1934 nach Freising zurückgekehrt versuchte Ziegltrum, sein Gewerbe wieder aufzunehmen, was ihm nicht mehr gelang. Akten zu den Vorgängen sind nur sehr bruchstückhaft vorhanden. Im Februar 1935 ermittelte die Freisinger Polizei gegen ihn, da er nicht in der Lage war, Geld eines Kunden, das er als Vorschuss für eine Umschuldung erhalten hatte, in voller Höhe zurückzuzahlen. Obwohl eine Rente als Sicherheit für eine Ratenzahlung anbot, wurde die Sache als Unterschlagung und Betrugsversuch gewertet. ((Ermittlungen städtische Polizei Freising, 12.2.1935, StAM LRA 116516)) Am 26. Februar 1934 wurde Georg Ziegltrum wieder nach Dachau verschleppt. ((ITS, 846988780#1))

Bei der NSDAP-Kreisleitung war man längst entschlossen, ihn zu vernichten. Denn als er eine neue Tätigkeit aufnahm, nämlich die Herstellung und den Verkauf von „Erbhof- und Heimatchroniken“ forderte die Kreisleitung von der Bayerischen Politischen Polizei, dies zu unterbinden. Als Begründung reichte aus, wie die NSDAP-Gauleitung München-Oberbayern mitteilte, dass „die Chroniken …mit der nat.soz. Bewegung auf keinen Fall irgendetwas zu tun (hätten). Man darf nur das Auge Gottes betrachten, das im Bild angebracht ist, auch die sonstige Aufmachung spricht entschieden gegen die Verbreitung dieser Chroniken.“ ((NSDAP-Gauleitung München-Oberbayern an Bayerische Politische Polizei, 31.1.1936, BArch (ehem. BDC) DS/ Ziegltrum, Georg))

Das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ vom November 1933 führte, ausgehend von pseudowissenschaftlichen, sog. „rassenbiologischen“, Ansätzen die „Sicherungsverwahrung“ ein. „Sicherungsverwahrung“ im 3. Reich hieß Konzentrationslager. Der Begriff „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher“ war äußerst dehnbar. Georg Ziegltrum fiel jedenfalls darunter. Er überlebte die „Sicherungsverwahrung“ nicht. Nach einer Inhaftierung im KZ Börgermoor im Emsland wurde er in das KZ Neuengamme bei Hamburg deportiert. Dort wird am 14. Mai 1943 mit der fingierten Todesursache „Versagen von Herz und Kreislauf bei Magen- und Darmkatarrh“ sein Tod gemeldet. ((Sterbebuch Standesamt Hamburg, ITS 3490309#1))